Bafa-Förderung!

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Denn wenn du wachsen willst, brauchst du Menschen, die bereits da sind, wo du hinwillst – nutze dazu die Bafa-Förderung. Hier erfährst du, wie du dir 50% unseres Coaching vom BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – finanzieren lassen kannst.
I Finanzielle Förderung von Beratung und Coaching
Die Bafa-Förderung fördert Beratungen von Unternehmen in Deutschland durch einen Beratungszuschuss. Es gibt mehrere Förderprogramme. Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich
- Jungunternehmen: an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind. Für junge Unternehmen ist vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch bei einem Regionalpartner des BAFA (in Berlin IHK Berlin oder HWK Berlin ) zu führen.
- Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter.
II Zielgruppen der Förderprogramme
Zielgruppen der Beratungsförderung mit dem Förderprogramm der BAFA sind Freiberufler und KMUs aus Industrie, Handwerk und Handel.
- Gründer, die Know how in den Bereichen Marketing, Positionierung, Finanzierung, Rekrutierung (Kunden) etc. benötigen.
- UnternehmerInnen, die wachsen wollen und dafür nicht nur „im“ Unternehmen arbeiten, sondern auch „am“ Unternehmen, um auf der strategischen Ebene das operative Tagesgeschäft zu optimieren. Dabei geht es um Effizienzsteigerung durch Optimierung und um Umsatzsteigerung durch Skalierung, das heißt die Hebel, mit denen Umsatz und Gewinn gesteigert werden.
- UnternehmerInnen in Schwierigkeiten, die mit externer Expertise die bestehenden Strukturen analysieren und eine Strategie entwickeln wollen, um ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.
III Förderhöhe der Unternehmensberatung
Die individuelle Förderhöhe hängt vom Standort und von der aktuellen Lage des Unternehmens ab.
- Jungunternehmen: Bemessungsgrundlage 4.000,00 €, 50% alte Bundesländer, 80% neue Bundesländer, maximaler Zuschuss 2.000,00-3.200,00 € pro Beratung
- Bestandsunternehmen: Bemessungsgrundlage 3.000,00 €, 50% alte Bundesländer, 80% neue Bundesländer, maximaler Zuschuss 1.500,00-2.400,00 € pro Beratung
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000,00 €, 90% Zuschuss 2.700,00 € pro Beratung
IV Ablauf der Antragstellung zur Bafa-Förderung
Bei der Antragstellung müssen folgende Formalia eingehalten werden.
- Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen können frei entscheiden, ob sie ein Informationsgespräch führen möchten.
- Zwischen dem Informationsgespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Also Antrag online stellen nach Ausstellung des Bestätigungsschreibens durch das BAFA. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung kann nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.
- Die Leitstelle (DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet eine Eingangsbestätigung und innerhalb von ungefähr 10 Tagen ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung.
- Achtung: Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Als Beginn der Beratung zählt der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
- Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Dann wird ein Beratervertrag mit dem ausgewählten Berater abgeschlossen, in dem das Honorar vereinbart wird.
- Die Beratungsdauer darf maximal 6 Monate nach dem Zugang des Informationsschreibens dauern.
- Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.
- Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
V Voraussetzungen der Bezuschussung des Beraterhonorars
- Die Beratung durch den Business-Coach / Unternehmensberater ist abgeschlossen.
- Die Gesamtrechnung der Beratung wurde durch den Klienten / die Klientin bezahlt.
- Der Abschlussbericht des Beraters liegt schriftlich vor.
- Der Antragsteller – ExistenzgründerIn, UnternehmerIn – entspricht der KMU Definition dieser Richtlinie.
- Die Antragstellung ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung vollständig bei der zuständigen Leitstelle eingereicht worden.
- Zu den Unterlagen, die online eingereicht werden gehören: Verwendungsnachweisformular, das vom Unternehmer und vom Berater unterschrieben wurde; Formular „De-Miniis-Erklärung“ und EU-KMU-Erklärung, das vom Unternehmer unterschrieben wurde; Bestätigungsschreiben der IHK respektive HWK; Beratungsbericht des Beratungsunternehmens; Rechnung des Beratungsunternehmens; Kontoauszug des Unternehmens als Nachweis der Zahlung des Honorars.
- Die Beratung ist nicht bereits durch andere Fördermittel gefördert worden.
- Der durchführende Berater, der frei gewählt werden kann, muss bei der BAFA akkreditiert sein. Ich gehöre zu den Bafa-akkreditierten Business-Coaches.*
VI Informationen
Weitere Informationen und Formulare
- zum Verwendungsnachweis,
- zur Förderung unternehmerischen Know-hows,
- zur Definition von KMU,
- zur Antragsberechtigung, zu Beratungsarten und – themen,
- zur Beratung und zum Beratungsbereich,
- zur Zahlung und zum Zahlungsnachweis,
- für Unternehmen in Schwierigkeiten,
- zur Beraterauswahl,
- für Jungunternehmen,
- zu den Anlaufstellen für das Informationsgespräch,
- zum Onlineportal für die Antragstellung,
- zu Rechtsgrundlagen etc.
sind auf der Website des Bafa nachzulesen.
VII Besonderheiten der Bafa-Unternehmensberatung
Der Unternehmer muss mit sämtlichen Kosten in Vorleistung gehen und erhält erst nach Prüfung der gesamten Unterlagen den Beratungskostenzuschuss durch die BAFA zugesprochen.
Es lohnt sich zu prüfen, ob die Beratung im Rahmen eines Business Coaching bezuschusst werden kann.
Neben allgemeinen Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung werden auch spezielle Beratungen, z.B. von Frauen, UnternehmerInnen mit Behinderung, MigrantInnen, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit etc. gefördert.
*Meine Berater-ID erhalten meine Coachingklienten nach dem Vorgespräch mit mir, in dem wir gemeinsam herausfinden, ob wir miteinander arbeiten möchten und ob der Klient respektive die Klientin die Voraussetzungen für ein Coaching mit mir erfüllt. Ich arbeite schwerpunktmäßig mit Menschen zusammen, die Interesse an einer Nischenpositionierung haben, um ins Sogmarketing zu kommen und die die Bereitschaft mitbringen, sich auf die Chancen der Digitalisierung einzulassen.
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